Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung, abgekürzt VFE, kann als das Pendant oder das genaue Gegenteil zu den Bereitstellungszinsen bezeichnet werden. Die VFE wird dann fällig, wenn ein Darlehen beziehungsweise Kredit vorfällig, also zeitlich vor dem vertraglichen Laufzeitende, vom Darlehensnehmer zurückgezahlt wird. Für die verbleibende Vertragslaufzeit hat der Darlehensgeber durch die ihm nunmehr fehlenden Zinsen einen Einnahmeverlust. Dafür wird er mit der VFE zumindest teilweise entschädigt.
Höchstrichterliche Entscheidungen zur VFE
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist über Jahrzehnte hinweg ein stetiges Streitthema zwischen Kreditinstituten sowie den Endverbrauchern. Unstrittig ist mittlerweile der Anspruch von Banken und Sparkassen, dass ihnen „der durch die Vorfälligkeit entstandene Schaden“ ersetzt werden muss. Der muss nachprüfbar sein und auch tatsächlich im Einzelfall belegt werden. Der Darlehensgeber hat die Wahl zwischen der rechnerischen Aktiv-Passiv-Methode sowie der Aktiv-Aktiv-Methode. Beiden Berechnungsmodi wird der jeweilige Zinssatz zugrundegelegt. Weitere Indikatoren für die Berechnung sind teilweise recht unterschiedlich, was sich auf die genauere Berechnung des individuellen Einzelfalles insgesamt positiv auswirkt. VFE sind besonders häufig bei langfristigen Baudarlehen ein Streitpunkt. Die Kreditinstitute sperren sich vielfach, weil damit ihre langfristige Gewinnkalkulation besonders in diesen Jahren der Niedrigzinspolitik ins Wanken gerät.
Obwohl es noch keineswegs gängige Praxis ist, kann auf die VFE durchaus auch verzichtet werden. Der Darlehensvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der von beiden Vertragsparteien freigestaltbar ist. Der Darlehensnehmer ist gut beraten, zu Beginn der Immobilienfinanzierung beim Vergleich mehrerer Finanzierungsangebote die Vorfälligkeitsentschädigung besonders genau zu vergleichen. Wie es heißt, sollten hier alle oder möglichst viele Optionen offengehalten werden. Die zukünftige Entwicklung ist für niemanden vorhersehbar, weder so noch so. Ein Verzicht auf die VFE wird von den Darlehensgebern gerne als Werbeargument für die neue Immobilienfinanzierung genutzt. Umgekehrt sind die Kreditinstitute besonders bei älteren Darlehen mit einer höheren oder im Vergleich zu heute hohen Verzinsung recht streitbar. Mit der VFE verzichten sie auf Zinseinnahmen, die sie heutzutage gar nicht mehr erzielen können.