Kosten für häusliche Altenpflege
Zum 1. Januar 2017 sind im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) die neuen Pflegegrade 1 bis 5 eingeführt worden, welche die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 (bis 31.12.2016) ersetzen.
Für die Pflege zu Hause gibt es verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Kostenrahmen. Diese hängen in erster Linie von der Lebenssituation der zu pflegenden Person ab: Wie mobil ist sie? Welche medizinische Versorgung ist vonnöten? Wird Unterstützung im Haushalt benötigt? Werden Aufgaben von pflegenden Angehörigen übernommen?
Aus Fragen wie diesen ergeben sich der Bedarf an Betreuung und der nötige finanzielle Aufwand. Unterstützt wird die Pflege zu Hause mit entsprechenden Zuzahlungen durch die Pflegekassen.
Pflege daheim – was ist zu tun?
Wenn das Team eines ambulanten Pflegedienstes die Versorgung zu Hause übernimmt, sind das sowohl medizinische, pflegerische, als auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die Besuche erfolgen in einem zuvor festgelegten Zeitrahmen durch wechselnde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kosten, die von der Pflegekasse der Patienten erstattet werden, sind in unterschiedliche Grade gegliedert. Je nach Pflegegrad beträgt dieser Satz im Monat 468 € bei Pflegestufe I, 1.144 € bei II und 1.612 € bei Pflegstufe III (Stand: Januar 2015). Bei Demenzpatienten sind die Sätze etwas höher: Hier werden in der Pflegestufe I Kosten in Höhe von 689 € bzw. in der Pflegestufe II bis zu 1.298 € übernommen. Für das Jahr 2017 sind weitere Erhöhungen geplant, insbesondere bei Demenzpatienten.
Unterschiedliche Aufgabenbereiche – alle in einer Hand
Ambulante Pflege bietet professionelle Mithilfe in allen relevanten Lebensbereichen an. In der Grundpflege bedeutet dies etwa Unterstützung beim An- und Auskleiden, beim Waschen, Baden, Duschen und beim Toilettengang, ebenso wie bei der bei der Zubereitung von Mahlzeiten und der Nahrungsaufnahme. Die medizinische Behandlungspflege umfasst die Gabe von Medikamenten, die Kontrolle von Blutdruck und Blutzucker, die Gabe von erforderlichen Injektionen, eine professionelle Wund-, Dekubitus- und Stoma-Versorgung, sowie Diabetikerversorgung und Sondenernährung.
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören das Waschen und Bügeln der Wäsche, die Reinigung der Wohnräume, sowie das Erledigen von Einkäufen und Besorgungen. Als zusätzliche Betreuungsleistung können weitere Einzelleistungen beansprucht werden, wie z.B. Spazieren gehen, Vorlesen, Gedächtnistraining oder die Begleitung beim Besuch von Veranstaltungen. Alle Pflegetätigkeiten, die vom ambulanten Pflegedienst erbracht werden, werden dokumentiert und nach dem jeweiligen Tarif des Anbieters mit der Pflegekasse abgerechnet.
Daheim gepflegt – auch Rund-um-die-Uhr
Eine spezielle Variante der Pflege daheim ist die sogenannte 24-Stunden-Pflege. Dabei lebt eine feste Pflegekraft als dauerhafte Bezugsperson im Haushalt der zu betreuenden Person. Die überwiegend aus Osteuropa stammenden Pflegekräfte sind vertraut mit den Bedürfnissen ihrer Patienten und verfügen meist über eine langjährige Erfahrung im Zusammenleben mit stark pflegebedürftigen, als auch dementen Menschen. Ihre Mithilfe in hauswirtschaftlichen Fragen, Ernährung und Körperhygiene, sowie eine 24 Stunden Präsenz ermöglichen das Altwerden in den eigenen vier Wänden, selbst wenn fortgeschrittene Demenz und ein hoher Pflegebedarf eine durchgehende Rund-um-die-Uhr Betreuung erforderlich machen.
Die Kosten hierfür werden von den Senioren selbst bzw. von ihren Angehörigen getragen. Hierbei wird nicht nur der Umfang des individuellen Betreuungsbedarfs des Patienten berücksichtigt, sondern ebenso die persönlichen Qualifikationen der Pflegekraft. Bei der Berechnung des Tagessatzes spielen die berufliche Erfahrung, sowie die Kenntnisse der deutschen Sprache eine Rolle. Die monatlichen Kosten für die 24-Stunde-Pflege daheim können laut Stiftung Warentest bis zu 2.500 Euro betragen. Somit ermöglicht das Konzept der Rund-um-Betreuung zu Hause eine individuelle, persönliche und finanziell attraktive Alternative zum Pflegeheim, das oftmals in einem hochpreisigen Segment angesiedelt ist.
Die Pflegekasse zahlt mit
Die Pflegekassen unterstützen die Betreuung zu Hause durch die Zahlung von Pflegegeld. Hier wird das Geld direkt an die betroffene Person überwiesen und kann zur Teilfinanzierung der Kosten einer 24-Stunden-Pflege verwendet werden. Je nach Einstufung beträgt dieser Satz im Monat 244 € bei Pflegestufe I, 458 € bei II und 728 € bei Pflegestufe III. Demenzpatienten erhalten in der Pflegestufe I und Pflegestufe II einen etwas höheren Betrag, nämlich 316 € bzw. 545 € (Stand: Januar 2015).
Durch die Pflegereform sind hier für das Jahr 2017 ebenfalls Änderungen geplant, die sich dann aus der Begutachtung eines Pflegegrades von 1 – 5 ergeben werden.
Weitere finanzielle Hilfen
Ferner besteht die Möglichkeit, für eine gewisse Zeit das sogenannte Verhinderungspflegegeld zu beantragen. Ist es der dauerhaft betreuenden Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub nicht möglich, ihrer Pflegetätigkeit nachzukommen, kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen eine Vertretung beauftragt werden. Für maximal 42 Kalendertage kann man hier Zuwendungen bis zu 1.612€ im Jahr erhalten. Voraussetzung ist die Genehmigung einer Pflegestufe, die seit mindestens Monaten bestehen muss.
Zusätzliche finanzielle Entlastung können z.B. steuerliche Erleichterungen bringen – etwa in Bezug auf haushaltsnahe Dienstleistungen oder im Bereich der außergewöhnliche Belastungen.