Ihr Weg zur Pflegeimmobilie
Der einfache Weg zur Pflegeimmobilie
1. Unverbindliche Beratung
Bei unserem ersten Gespräch evaluieren wir gemeinsam Ihre Bedürfnisse und Optionen im Pflegesegment. Welche Ziele verfolgen Sie mit dem Kauf eines Pflegeappartements und wie können wir gemeinsam Diese verwirklichen? Im Anschluss daran zeigen wir Ihnen die zu Ihren Wünschen passenden Projekte. Diese können wir selbstverständlich auch gemeinsam begehen und besichtigen, sofern es sich nicht um Projekte handelt.
2. Finanzierung
Eine Finanzierung aus Eigenmitteln, aber auch Finanzierungen mit einem Darlehen haben Vor- und Nachteile. Deswegen ist für uns eine Einzelfallbetrachtung selbstverständlich. Gemeinsam berechnen wir die für Sie profitabelste Finanzierungsart. Anschließend reservieren wir Ihnen mit einer Reservierungsvereinbarung Ihre Wunschimmobilie für ca. 10 bis 14 Tage ganz unverbindlich und kostenlos, damit Sie ausreichend Zeit haben, Finanzierungsmodalitäten zu fixieren und Ihre Kaufentscheidung zu treffen.
3. Notartermin
Das deutsche Immobilienrecht erscheint kompliziert, ist aber vor allem eines der „sichersten“ weltweit. Immobilien-Kaufverträge müssen in Deutschland vor einem Notar abgeschlossen und von eben diesem beurkundet werden. Notare sind Amtspersonen mit weitreichenden Befugnissen, die objektiv die Richtigkeit von Verträgen beglaubigen und „nicht einseitige“ Interessen vertreten. Sie können sich also vertrauensvoll vom Notar des Verkäufers beraten lassen, aber natürlich immer auch selbst einen Notar vor Ort auswählen. Wichtig ist, dass der Notar alle zum Kauf benötigten Unterlagen zeitnah bereitstellt. Wir kümmern uns gern für Sie um die Details und schaffen so einen reibungslosen Ablauf.
4. Grundbucheintrag
Nach der Beurkundung der Kaufverträge durch den Notar, leitet dieser -seiner Funktion gemäß- alle benötigten Unterlagen an das Finanzamt und das Grundbuchamt weiter. So werden alle behördlichen Aufgaben koordiniert, wie z.B. die Eintragung Ihrer Pflegeimmobilie ins Grundbuch oder auch die Auflassungsvormerkung, sowie Kaufpreiszahlung etc. Gerne und selbstverständlich begleiten wir Sie zu Ihrem Notartermin und lassen Sie mit Ihren offenen Fragen und anstehenden Aktivitäten nicht allein.
5. Überweisung des Kaufpreises
Nach Aufforderung durch den Notar überweisen Sie den zuvor vertraglich festgelegten Kaufpreis an den Verkäufer. Nach Zahlungseingang erfolgt die Eigentumsumschreibung auf den Käufer. Ab diesem Moment sind Sie stolzer und rechtmäßiger Eigentümer einer Pflegeimmobilie mit Eintragung im Grundbuch und allen Vorteilen einer Immobilie zur Kapitalanlage.
Gestalten Sie mit uns den Plan für ein Leben als Pflegeimmobilieneigentümer. Freuen Sie Sich auf Ihre erste Miteinnahme, ohne herkömmlichen Verwaltungsaufwand und anteiligem Inflationsschutz!