Wohnungseigentümergemeinschaft

Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt es sich um die Gesamtheit aller Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnanlage (Pflegeheim). Sie ist theoretisch unauflöslich. Eine einvernehmliche Auflösung ist jedoch möglich (z.B. durch die Zerstörung des Gebäudes).