In einer Verweisurkunde werden sämtliche für eine notarielle Beurkundung notwendigen Informationen und Unterlagen (wie Pachtvertrag, Baupläne, Teilungserklärung, Baubeschreibung usw.) zusammengefasst. Während der Beurkundung verweist der Notar auf dieses wichtige Dokument, liest dessen Inhalt aber nicht vor. Daher wird dieses Dokument dem Käufer mindestens 14 Tage vor der Beurkundung zugestellt, damit sich dieser schon vorab damit befassen kann.
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