Ein Pflegeappartement ist eine in sich abgeschlossene Wohneinheit in einem Pflegeheim.
Beim Kauf einer solchen Pflegeimmobilie erwirbt der Käufer (Investor) das Pflegeappartement als Sondereigentum zusammen mit den dazugehörigen Anteilen am Gemeinschaftseigentum. Zusammen ergeben sie den gesamten Miteigentumsanteil an dem Pflegeheim, woraus sich der Pachtanteil errechnet, den der Betreiber an den Investor bezahlen muss.
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