Instandhaltungsrücklage

Bei der Instandhaltungsrücklage handelt es sich um eine Rücklage für die Erhaltung des Immobilienwertes. Die Höhe der Rücklage wird hierbei vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft beschlossen. Somit sollen die Eigentümer vor hohen Einmalzahlungen im Schadensfall bewahrt werden. Schäden, Erneuerungen oder Instandhaltungen sollten aus diesen Rücklagen finanziert werden.

Bei Pflegeimmobilien ist die Höhe der Rücklagen meist geringer als bei einer herkömmlichen Eigentumswohnung, da die Eigentümer nur für „Dach und Fach“ zuständig sind. Für das Innere des Gebäudes ist der Betreiber zuständig. Bei Investitionen in ein Pflegeheim gibt es meist viele Mitinvestoren, so dass sich das Risiko und die damit verbundenen Rücklagen auf viele Parteien verteilt. Bei einer Investition in einen Neubau greift in den ersten Jahren in der Regel die Gewährleistung der einzelnen Gewerke.