Angebotsannahmeverfahren
Angebotsannahmeverfahren
Für die Beurkundung von Immobilienkäufen gibt es zwei Möglichkeiten. Die schnellste und einfachste Methode ist ein gemeinsamer Termin zwischen Käufer und Verkäufer bei einem gemeinsamen Notar, um den Kaufvertrag der Immobilie zu beurkunden. Hier entfällt langwieriges Warten auf eine Bearbeitung der Unterlagen von einem zweiten Notar.
Sollten sich die Vertragsparteien allerdings nicht auf einen gemeinsamen Notar einigen können oder aber die gemeinsame Wahrnehmung eines Notartermins ist beispielsweise durch eine große räumliche Distanz nicht möglich, so bietet das Angebotsannahmeverfahren eine weitere Möglichkeit.
Dabei wählen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer jeweils einen eigenen Notar aus. Im Normalfall legt der Käufer dem Verkäufer ein von einem Notar ausgestelltes rechtsverbindliches Kaufangebot vor, welches häufig zeitlich befristet ist und die gleichen Punkte beinhaltet, wie bei einer gemeinsamen Beurkundung. Der Kaufvertrag wird schließlich rechtswirksam, wenn der Verkäufer den Kaufvertrag bei seinem Notar annimmt.
Doch auch eine umgekehrte Abwicklung ist möglich. Hierzu unterbreitet der Verkäufer dem Käufer ein notarielles Angebot zum Immobilienverkauf. Durch die Annahme des Kaufvertrages durch den Käufer wird dieser rechtswirksam. Dieser Weg der notariellen Beurkundung ist allerdings eher unüblich.