Disagio

Der Begriff Disagio kommt aus dem Italienischen und bedeutet „Abgeld“. Im Kreditwesen versteht man darunter den vereinbarten Abschlag vom Nennwert, der bei einem Kredit, beim Kauf eines Wertpapiers oder beim Kauf von Fremdwährungen in Abzug gebracht wird. Ein Disagio kommt bei einem Kredit dann zur Anwendung, wenn ein niedriger Nominalzinssatz vereinbart wurde. Durch das vorausbezahlte Disagio reduziert sich die Kreditrate. Das Disagio wird in diesem Fall als vorausbezahlter Zins angesehen. Für den finanztechnisch nicht geschulten Kreditnehmer ist die Berechnung des Disagios nicht wirklich nachvollziehbar. Durch diese Effektivzinsberechnung sind jedoch verschiedene Kreditvarianten besser vergleichbar. Das Disagio kann als Teil der Zinsberechnung angesehen werden. Aber nicht nur Zinsen können als Disagio bezeichnet werden, sondern auch Kosten eines Kredites. Maßgeblich ist dabei ob die Kosten laufzeitabhängig sind.

Wird nun ein Kreditvertrag vorzeitig beendet, so ist die Rückerstattung des unverbrauchten Disagios abhängig vom Grund der frühzeitigen Auflösung. Kündigt ein Kreditnehmer von sich aus einen Kredit oder geschieht dies im Einvernehmen mit dem Kreditgeber, so hat der Kreditnehmer Anspruch auf die anteilige Auszahlung des nicht beanspruchten Disagios. Wird ein Kredit vom Kreditgeber fristlos gekündigt, so wird das Disagio einbehalten. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass das Abgeld bei normaler Vertragslaufzeit wie die Zinserwartung behandelt wird.

Buchhalterisch können Disagien als Geldbeschaffungskosten in den Büchern aktiviert werden. Ein Disagio sollte man jedoch nur dann mit dem Kreditgeber vereinbaren, wenn man es im Jahr der Kreditaufnahme als Werbungskosten geltend machen kann.

Bei Wertpapieren und hier speziell bei Anleihen wird im Normalfall ein Ausgabeaufschlag (Agio) verlangt oder ein Disagio (Ausgabeabschlag) einbehalten. Beide Varianten führen während der gesamten Laufzeit zu einer Verminderung des Ertrages.

Bei ausländischem Bargeld kaufen Banken unterhalb des offiziellen Wechselkurses (Disagio) oder verkaufen oberhalb des Wechselkurses (Agio) der jeweiligen Währung. Dabei spricht man beim Disagio vom sogenannten Geldkurs und beim Agio vom Briefkurs.