Teilungserklärung

Ein Teileigentum liegt vor, wenn ein Immobilieneigentum auf mehrere Eigentümer aufgeteilt wird. Dies wird in einer sogenannten Teilungserklärung festgehalten und dem Grundbuchamt übermittelt.

Im Aufteilungsplan, welcher für die Teilungserklärung zwingend erforderlich ist, muss genau gekennzeichnet sein, welches Teileigentum an welchen Eigentümer übertragen wird. Dabei werden den Eigentümern Sondernutzungsrechte an bestimmten Wohneinheiten und Miteigentumsanteile am Gemeinschaftseigentum zugesprochen.

Eine Teilungserklärung wird von einem Architekten erstellt, von einem Notar beurkundet und anschließend von der zuständigen Baubehörde geprüft, die letztlich eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellt.

Anschließend werden vom Grundbuchamt Wohnungsgrundbücher/Teileigentumsgrundbücher erstellt, welche den Eigentümern der jeweiligen Wohneinheit Ihre entsprechenden Rechte sichern.