Als juristische Person beurkundet und beglaubigt ein Notar Rechtsgeschäfte, Unterschriften, Beweise und Tatsachen. Auch für die Hinterlegung von Kostbarkeiten und Geld ist der Notar zuständig.
Dabei gibt es je nach Bundesland Amtsnotare oder freiberufliche Notare. Zwingend vorgeschrieben ist für einen Notar eine Ausbildung zum Volljuristen.
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