Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Beim Medizinschen Dienst der Krankenkassen (MDK) handelt es sich um einen Beratungs- und Gutachterdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. In der Regel regional angesiedelt, steht er den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bei Fragen zur häuslichen Pflege beratend zur Seite, muss in die Entscheidung zur Übernahme von Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalten, Vorsorgeleistungen oder Leistungen zur Rehabilitation oder auch Arbeitsunfähigkeit von mehr als 4 Wochen einbezogen werden.
Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes übernimmt der MDK eine sozialmedizinische Aufgabe. Kranken- und Pflegekassen sind verpflichtet den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bei wichtigen Entscheidungen zur Kostenübernahme zur Begutachtung einzubeziehen.
Der MDK finanziert sich durch die Umlage aller Krankenversicherungen. Der Medizinische Spitzenverband (MDS) überwacht die Richtlinien der Zusammenarbeit zwischen dem MDK und den gesetzlichen Krankenkassen und steht somit über allen MDKs in Deutschland.