Grunderwerbssteuer
Die sogenannte Grunderwerbssteuer wird fällig beim Kauf eines Grundstücks bzw. Grundstücksanteils im Inland. Grundlage hierfür bietet das Grunderwerbssteuergesetz mit seiner Ländersteuer, die an die jeweiligen Kommunen weitergegeben werden kann.
Je nach Bundesland liegt der Steuersatz der Grunderwerbssteuer zwischen 3,5% (Bayern) und 6,5% (Schleswig-Holstein). Die Höhe der Grunderwerbssteuer wird dabei anhand des vollen Kaufpreises der Immobilie berechnet. Dabei werden Erbschaften oder Schenkungen unberücksichtigt.
In der Regel wird der Käufer durch notarielle Kaufverträge zur Zahlung verpflichtet. Anschließend wird das zuständige Finanzamt durch den Notar in Kenntnis gesetzt. Dieses berechnet die Höhe der Steuerschuld anhand der Ausstellung des Grundsteuerbescheids. Sobald der Zahlungspflichtige die Steuerschuld beglichen hat, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist für den Eintrag des neuen rechtmäßigen Eigentümers im Grundbuch notwendig.