Gemeinschaftseigentum
Die Bereiche, welche nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet werden können, wie beispielsweise das Grundstück, auf dem das Wohneigentum steht, Treppenhaus, Flur, Heizraum, Waschküche oder Fahrradabstellraum werden durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Bei Pflegeimmobilien kommen noch weitere Bereiche hinzu, wie Aufzüge, Räume für das Service- und Pflegepersonal, Aufenthaltsräume, Gemeinschaftsbäder etc.
Bei einer Investition in eine Pflegeimmobilie wird die Pacht auf den gesamten Miteigentumsteil bezogen und berechnet. D.h., dass hier alle Gemeinschaftseigentümer, wie beispielsweise die Waschküche oder Aufzüge hinzugerechnet werden. Im Gegensatz zu Eigentumswohnungen, wo die Miete nur auf die jeweilige Wohnfläche berechnet wird, ist dies ein klarer Vorteil für den Investor.