Ersteinrichtung

Die einzelnen Pflegeimmobilien (Apartments) werden inklusive der Ersteinrichtung an den Träger vermietet. Dabei müssen die Einrichtungskosten für die Ersteinrichtung vom Investor mitfinanziert werden. Die Kosten zählen zur Kostengruppe 600 nach DIN 276. Kosten für die Beseitigung oder Neuanschaffung von beschädigten und/oder abgenutzten Einrichtungsgegenständen werden in der Regel vom Betreiber übernommen.