Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Wohnungsteileigentum. Dabei gilt, dass die einzelne Wohneinheit mittels Decken und Wänden von anderen Wohneinheiten getrennt sein muss und somit eine in sich geschlossene Wohnung bildet. Hierbei muss jede Wohneinheit sowohl ein eigenes Bad mit WC vorweisen als auch über eine eigene Küche oder Kochnische verfügen. Zudem ist ein separater Zugang über das Treppenhaus bzw. ein Zugang zur Wohneinheit über eine eigene abschließbare Türe ins Freie zwingend erforderlich.

Durch die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die zuständige Baubehörde die rechtliche Voraussetzung des Wohnungsteileigentums. Dazu wird vom Architekten eine Teilungserklärung erstellt, die anschließend notariell geprüft und beglaubigt wird.

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