Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Generalvollmacht

Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung – ein Überblick.

Schon vor dem Eintritt ins Rentenalter, vor allem vor eventuell drohendem Verlust geistigen Vermögens, ist es wichtig, für den Pflegefall vorzusorgen.

Vorsorgevollmacht – wann brauche ich so etwas?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie Entscheidungen trifft, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Solch eine Vorsorgevollmacht sollte im Grunde jeder Mensch über 18 Jahren für sich erstellen und regelmäßig erneuern.

Welche Form muss ich einhalten?
Bei einer Vorsorgevollmacht sind bestimmte Kriterien einzuhalten, damit diese akzeptiert wird und als rechtsverbindlich gilt.
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich ausgestellt sein, eine konkrete Person über 18 Jahre muss benannt sein und der Umfang der Vollmacht muss klar benannt sein.
Gelten tut so eine Vollmacht immer erst dann, wenn Sie selbst nicht mehr geschäftsfähig sind, also selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Für was gilt so eine Vollmacht?

Festlegen können Sie in so einer Vorsorgevollmacht, über welche Bereiche Ihre Vertrauensperson verfügen soll: das können Fragen zur ärztlichen Behandlung, Fragen zum Vermögen, Fragen zu abgeschlossenen Verträgen sein; eine Vorsorgevollmacht kann aber auch für alle Lebensbereiche gelten.

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellen, tritt im Falle des Verlustes Ihrer Geschäftsfähigkeit ein gesetzlicher Betreuer an Ihre Stelle, wobei dann immer die Gefahr besteht, dass dieser nicht alle Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen kann.

Wann ein Notar benötigt wird.

Soll die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson auch für Immobiliengeschäfte zuständig sein, ist unbedingt eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
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Patientenverfügung

Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht, deren Umfang Sie selbst bestimmen können, gilt eine Patientenverfügung nur für den medizinischen Bereich, bzw. allen Fragen zu Gesundheit und Krankheit.

Auch hier gilt es, eine Vertrauensperson festzulegen, die für Sie entscheiden kann, bzw. Ihre Wünsche durchsetzen kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Wann brauche ich eine solche Verfügung?

Da auch junge Menschen in Unfälle verwickelt sein können, die zur Folge haben können, dass die Einwilligungsfähigkeit eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist, sollte auch eine Patientenverfügung jeder Mensch über 18 Jahre haben.

Was soll wie in der Patientenverfügung aufgeführt sein?

Da sich diese Verfügung ausschließlich an medizinisches Personal richtet, müssen Sie auch nur medizinisch relevante Fragen aufführen. Wichtig sind einerseits die klare Benennung der Vertrauensperson und deren Recht, Sie zu vertreten, andererseits konkrete medizinisch mögliche Krisensituationen.
Es wird empfohlen, folgende Fälle aufzulisten: Eingriffe in den Verdauungsapparat (z.B. Magensonde) und allgemein subkutane Eingriffe (subkutan -> unter der Haut, z.B. Spritzen und dgl.), spezielle Behandlungswünsche (z.B. Schmerzlinderung) und Ihre Haltung zu Organspenden.
Das muss in schriftlicher Form erfolgen und unterschrieben sein. Um eine mögliche Anfechtung zu verhindern, ist es ratsam, eine Patientenverfügung von einem Notar beglaubigen zu lassen.

Generalvollmacht – was enthält die?

In einer Generalvollmacht wird eine Vertrauensperson genannt, die Sie generell in allen Fragen umfassend – uneingeschränkt – in Rechtsgeschäften vertritt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorge- und einer Generalvollmacht?

Der Unterschied zwischen diesen zwei Dokumenten liegt im Umfang des Vertretungsrechtes.

Die Vorsorgevollmacht tritt grundsätzlich erst in Kraft, wenn der Aussteller selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann und befasst sich vornehmlich mit medizinisch und pflegerischen Fragen, bzw. betrifft nur die konkret benannten Befugnisse.

Die Generalvollmacht hingegen gilt ab dem Zeitpunkt der Ausstellung und umfasst alle Entscheidungen, die ein Mensch treffen kann.

Wann ist eine Generalvollmacht sinnvoll?

Wenn Sie nahezu alle Entscheidungsbereiche Ihres Lebens abdecken möchten und das nicht nur im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit, sondern auch schon während der eigenen Geschäftsfähigkeit, dann ist eine Generalvollmacht sinnvoll.

Absolutes Vertrauen in die von Ihnen gewählte Person ist an dieser Stelle natürlich unabdingbar. Allerdings können Sie auch bei einer Generalvollmacht gewisse Bereiche und Entscheidungen ausschließen.

Ob General- oder Vorsorgevollmacht – konkrete Angaben sind wichtig!

Vor allem für Entscheidungen betreffend Ihrer Unterbringung, bzw. persönlichen Freiheit, die Zustimmung oder Ablehnung von Organspenden, Verweigerung von festgelegten medizinischen Eingriffen, Zustimmung zu Operationen in Lebensgefahr und auch ihren Haushalt betreffend, sollten unbedingt explizit aufgeführt werden.

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