Pflegeleistungen
Pflegeleistungen kurz erklärt
Durch die Erneuerung der Pflegegesetze und der damit einhergehenden Besserstellung vieler Patienten, aber auch der Erweiterung und Anerkennung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit haben sich neue Pflegeleistungen zwingend ergeben.
Was sind Pflegeleistungen?
Alle Leistungen, auf die ein Patient nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit Anspruch hat, nennt man Pflegeleistungen.
Gemeint sind damit nach Anerkennung des Pflegegrades grundlegende Pflege- und Betreuungsleistungen durch Angehörige, Betreuungskräfte und Pflegedienstleister.
Dazu gehören keine Kosten, die für jeden Menschen – auch ohne Pflegegrad – entstehen: weder die Kosten für Wohnen, noch für Lebensmittel werden übernommen.
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Zu den Pflegeleistungen der Pflegekassen gehören ganz konkret:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Pflegehilfsmittel
- Verhinderungspflege
- Teilstationäre Leistungen
- Kurzzeitpflege
- Zusätzliche Leistungen für Wohngruppen
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Vollstationäre Pflege
- Pflege in vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Entlastungsbetrag
- Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad
Dazu ein kurzer Überblick:
- Pflegegeld: wird nach Pflegegrad gestaffelt; erhält man bei Pflege durch Angehörige, Freund oder andere Privatpersonen im eigenen Wohnumfeld; muss nicht versteuert werden.
(PG 1: 0€; PG 2: 316€; PG 3: 545€; PG 4: 728€; PG 5: 901€) - Pflegesachleistungen: wird nach Pflegegrad gestaffelt; erhält man bei Pflege durch ambulante Pflegedienstleister zu Hause; wird vom Pflegedienstleister direkt abgerechnet.
(PG 1: 0€; PG 2: 689€; PG 3: 1.298€; PG 4: 1.612€; PG 5: 1.995€) - Pflegehilfsmittel: Geräte und Sachmittel, die zur Pflege zu Hause notwendig sind, diese erleichtern sollen, Beschwerden lindern sollen, Lebensführung verbessern sollen.
(PG 1-5: 40€) - Verhinderungspflege: kann für max. 6 Wo/ jährlich in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson wegen Urlaubs oder Krankheit verhindert ist.
(PG 1: 0€; PG 2-5: 1.612€ für 6Wo/Kalenderjahr) - Teilstationäre Leistungen: bedeutet Tages- oder Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung; zusätzlich gibt es Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.
(PG 1: Entlastungsbeitrag bis zu 125€; PG 2: 689€; PG 3: 1.298€;
PG 4: 1.612€; PG 5: 1.995€) - Kurzzeitpflege: für die vollstationäre Pflege über einen gewissen Zeitraum; bis zu 8 Wochen.
(PG 1: kann Entlastungsgeld bis 125€ in Anspruch nehmen, PG 2-5: 1.612€) - Zusätzliche Leistungen für Wohngruppen: unterstützt die Gründung von Senioren- und Pflegewohngruppen; sog. Anschubfinanzierung.
(einmaliger Höchstbetrag: PG 1-5: 2.500€ pro Person; Wohngruppenzuschlag max. PG 1-5: 214€/ monatlich) - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse, um den eigenen Wohnraum altersgerecht umzubauen oder herzurichten.
(max. Zuschuss pro Maßnahme PG 1-5: 4.000€; wohnen mehrere Personen zusammen: 16.000€) - Vollstationäre Pflege: Unterstützung für Bewohner von Pflegeheimen. (PG 1: Zuschuss in Höhe von 125€; PG 2: 770€; PG 3: 1.262€; PG 4: 1.775€;
PG 5: 2.005€) - Pflege in vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung: unterstützt zusätzlich benötigte Sach-, Hilfsmittel. (PG 2-5: 266€)
- Entlastungsbetrag: zweckgebundener Entlastungsbetrag für alle Pflegebedürftige; Erstattung für Inanspruchnahme pflegerelevanter Zusatzleistungen; keine Verrechnung mit anderen Pflegedienstleistungen.
(PG 1-5: 125€/ monatlich) - Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad: bis zu 4 Wochen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitierung/ Stabilisierung nach Unfällen und dgl. In häuslicher oder stationärer Pflege.
(PG 1-5: 1.612€)
Übersicht über Pflegeleistungen und Pflegegrade
Pflegegrade | Geldleistung ambulant | Sachleistung ambulant | Entlastungsbetrag ambulant | Leistungsbetrag vollstationär |
PG 1 | 0 € | 0 € | 125 € | 125 € |
PG 2 | 316 € | 689 € | 125 € | 770 € |
PG 3 | 545 € | 1.298 € | 125 € | 1.262 € |
PG 4 | 728 € | 1.612 € | 125 € | 1.775 € |
PG 5 | 901 € | 1.995 € | 125 € | 2.005 € |