Zum 01.Januar 2019 treten einige Änderungen in Kraft, die vom Bundestag schon zuvor beschlossen wurden. Zuletzt wurde das Gesetz zur Stärkung der Pflegekräfte beschlossen.
„Mit dem Gesetz sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftigen weiter zu verbessern.“ (Bundesgesundheitsministerium, Sofortprogramm Pflege)
Durch die Krankenkassen werden 13.000 Pflegestellen für die Altenpflege und zusätzliche Pflegestellen in Krankenhäusern finanziert.
Außerdem wird stark in die Digitalisierung investiert, die den Pflegealltag für Patienten und Angehörige, sowie das Pflegepersonal entlasten soll.
Die Umschulung auf moderne Geräte und Programme wird sicherlich erst einmal einen höheren Arbeitsaufwand bedeuten, aber schon innerhalb kürzester Zeit kann deutlich Zeit, die für Bürokratie und Administration bisher gebraucht wird, eingespart werden und kommt so den Patienten zu Gute.
Die Förderung der Digitalisierung ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen für Altenpflege wird vom Bundesgesundheitsministerium mit bis zu 12.000€ pro Einrichtung gefördert werden.

Die KfW-Bank hat die Zinssätze gesenkt
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